Kinder in der Corona-Pandemie - 20 Jahre Recht auf gewaltfreies Aufwachsen
Zum Tag der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2020 befürchtet der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V., dass das Kinderrecht auf gewaltfreie Erziehung in der Corona-Pandemie gefährdet ist.
Größer könnte das Spannungsfeld nicht sein. Die gute Nachricht ist: Am 30.04.2020 jährt sich die Einführung des Paragrafen 1631 (2) zur gewaltfreien Erziehung ins BGB zum zwanzigsten Mal. Neben dem generellen Bedarf nach konsequenten Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche besteht aber aktuell das Risiko einer Gewaltzunahme: "Insbesondere während der aktuellen Corona Pandemie darf die Politik das Risiko der verdeckten Gewalt gegen Kinder nicht aus den Augen verlieren. Schließlich ist durch die Reduzierung von dem Kita- und Schulbetrieb, die soziale Aufmerksamkeit geringer geworden", sagt der Landesvorsitzende Ullrich Gintzel. "Als sächsischer Kinderschutzbund versuchen wir seit einigen Wochen mit Tipps und Hinweisen für Erziehende diese und die Kinder in ihrer besonderen Alltagssituation zu stärken und Momente der Entspannung zu schaffen."
Der Kinderschutzbund in Thüringen hat in einer aktuellen Umfrage unter Familien herausgefunden, dass vor allem fehlende soziale Kontakte eine Belastung für die Familien darstellen. Die Kinder vermissen Spielpartner_innen, Freunde, aber auch Familienmitglieder.
"Die Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie werden vom sächsischen Kinderschutzbund ausdrücklich unterstützt," so Gintzel weiter. "Doch bedarf es, ähnlich wie bei den Schulen, eines konkretisierten Plans und kreativer Ideen zur Öffnung der Kitas, um für Erziehende und Kinder mehr Klarheit zu schaffen. Behörden und Einrichtungen müssen dieser Ungewissheit stärker entgegentreten und den kontinuierlichen Kontakt mit Eltern und Kindern pflegen," ergänzt Christina Koch, stellvertretende Vorsitzende. "Diskutiert werden sollte auch eine reglementierte Öffnung von Spielplätzen unter Beschränkungen und Hygieneauflagen wie in Geschäften. Hier könnten Patenschaftsmodelle angewandt werden." Doch auch Unterstützungssysteme für Familien in Notlagen, wie z.B. Beratungsstellen sollten unter Beachtung der Hygienevorgaben wieder öffnen können.
"Wir greifen aktuell tief in die Grundrechte von Kindern ein: Wir isolieren sie von ihren Spielkameraden. Wir begrenzen sie in ihrem verbrieften Recht auf Bildung. Und wir enthalten ihnen ausreichend körperliche Bewegung vor. Auch das sind Formen der Gewalt. Es braucht eine Debatte darüber, wie wir Betreuungseinrichtungen und Schulen schrittweise öffnen können. Und diese Debatte muss die Bedürfnisse der Kinder im Blick haben - nicht nur die der Leistungsgesellschaft", so DKSB-Präsident Heinz Hilgers in Berlin.
(Quelle: Deutscher Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.)