Finanzielle Entlastungs- und Unterstützungsleistungen für Familien während der Corona-Pandemie
Familien sind in der Corona-Pandemie besonders herausgefordert. Es gibt unterschiedliche finanzielle Unterstützungsleistungen. Hier ein kurzer Überblick.
Lohnersatzleistungen bei Kinderbetreuung zu Hause
- Empfänger: Eltern, wenn sie keine Kinderkrankentage in Anspruch nehmen
- Höhe: 67% des entstandenen Verdienstausfalls (höchstens 2016 Euro), maximal 10 Wochen pro Elternteil, 20 Wochen bei Alleinerziehenden
- Voraussetzungen:
- notwendige Betreuung zu Hause (aufgrund geschlossener Schulen und Kindertagesstätten, keine andere Betreuungsmöglichkeit) und
- Kind ist noch nicht 12 Jahre alt oder benötigt aufgrund einer Behinderung Hilfe
- Sonstiges: befristet bis 31. März 2021
- Beantragung: Online unter https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854
Kinderbonus
- Empfänger: Eltern und Alleinerziehende, die Kindergeld erhalten
- Höhe: Einmalig 150 Euro pro Kind
- Voraussetzungen: dieselben wie für Inanspruchnahme des Kindergeldes (Kind in Schule oder Ausbildung und maximal 25 Jahre alt)
- Beantragung: nicht notwendig, automatische Überweisung auf das Konto des Kindergeld-Empfängers
- Sonstiges: Auszahlung wahrscheinlich im Frühjahr (März/April)
Kinderzuschlag
- Empfänger: Familien mit kleinem Einkommen
- Höhe: bis zu 205 Euro pro Kind monatlich, maximal 6 Monate
- Voraussetzungen:
- Bezug von Kindergeld und
- mindestens monatliches Bruttoeinkommen von 900 Euro (Paare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) und
- Kind lebt im Haushalt und ist unter 25 Jahre und ledig
- Beantragung: Onlineantrag über die Bundesagentur für Arbeit hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
- Sonstiges: durch Erhalt zusätzliche Befreiung von Kita-Gebühren und Leistungen der Bildung und Teilhabe möglich
Unterstützung für Alleinerziehende (Entlastungsbeitrag bei der Einkommenssteuer)
- Empfänger: Alleinerziehende
- Höhe: es handelt sich um eine Steuerentlastung, die individuell vom Einkommen abhängig ist
- Voraussetzungen:
- Alleinerziehend und
- Erwerbstätig und
- Kind ist beim Elternteil gemeldet oder Elternteil empfängt Kindergeld
- Beantragung: nicht notwendig, nur in Ausnahmefällen beim zuständigen Finanzamt erforderlich
- Sonstiges: Entlastungsbeitrag kann nur ein Elternteil erhalten
- Weitere Informationen unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-entlastungsbetrag-alleinerziehende-einkommmenssteuer
Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung
Elternbeiträge im Landkreis Görlitz
- Rückerstattung der Elternbeiträge für Kitas und Horte für die Zeit vom 14.Dezember 2020 bis zum 17. Januar 2021, wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde
- Zahlungen der Elternbeiträge für Februar 2021 ausgesetzt
- Näheres zu dazu unter (PDF-Dokument zum Herunterladen): https://www.goerlitz.de/uploads/04-Aktuelles-Dokumente/Presse_Medien/Festlegung_der_Stadt_Goerlitz_zur_Erhebung_und_Erstattung_der_Elternbeitraege_waehrend_der_Schliessung_der_Kindertagesstaetten.pdf