Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf Entschädigung wegen Corona-Pandemie
Wer während der Corona-Pandemie seine Kinder wegen Schließzeiten von Kita und Schule selber betreuen muss und deswegen Verdienstausfälle hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.
Anspruchsberechtigt sind:
- Erwerbstätige Sorgeberechtigten mit Kindern bis 12 Jahre
- Sorgeberechtigte mit Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind und tagsüber nicht betreut werden können
Die genauen Bedingungen und Antragsverfahren erfahren Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.