Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf Entschädigung wegen Corona-Pandemie

Wer während der Corona-Pandemie seine Kinder wegen Schließzeiten von Kita und Schule selber betreuen muss und deswegen Verdienstausfälle hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Entschädigung.

Anspruchsberechtigt sind:

  • Erwerbstätige Sorgeberechtigten mit Kindern bis 12 Jahre
  • Sorgeberechtigte mit Kindern mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind und tagsüber nicht betreut werden können

Die genauen Bedingungen und Antragsverfahren erfahren Sie auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen.

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