Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung bis 4. Mai 2020 festgelegt

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Freistaat Sachsen haben sich über die Elternbeiträge vom 20.04.2020 bis 04.05.2020 verständigt. Es werden Elternbeiträge für alle Kinder erhoben, die sich in Notbetreuung befinden. Nachzulesen ist die Regelung im Tagesbrief des SSG.